Allgemeine Geschäftsbedingungen für Instandsetzungen und Service-Dienstleistungen der Firma MH-Solution

 

1. Allgemeiner Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten gemäss unseres Leistungsportfolios für allgemeine Dienstleistungen an Produkten der IT sowie deren Instandsetzung sowohl im direkten Auftrag des Kunden, als auch als Erfüllungsgehilfe Dritter.
  2. Die Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen für die von uns erbrachten Leistungen besteht direkt gegenüber dem Kunden, mögliche Hersteller Gewährleistungsansprüche haben Vorrang.
  3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur in Schriftform mit einvernehmlicher Zustimmung beider Vertragspartner zulässig.

2. Angebote und Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die Befristung eines Angebotes ist stets schriftlich anzuzeigen.
  2. Soweit nicht anderweitig oder von der Preisliste abweichend oder schriftlich vereinbart, gilt ein Reparaturauftrag mit der Einsendung der Geräte als verbindlich.
  3. Der Kunde hat mögliche Gewährleistungsansprüche gegenüber Dritte unmittelbar anzuzeigen. Außer bei schuldhaftem Handeln der Firma MH-Solution wird diese durch die Einsendung des Gerätes von möglichen Ansprüchen Dritter durch den Kunden freigestellt.

3. Verantwortlichkeit des Auftraggebers

  1. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, hat die Einsendung der Reparaturware durch den Kunden in einer ordnungsgemäßen und transportsicheren Verpackung zu erfolgen. Diese ist in der Regel durch die vom Hersteller verwendete Originalkartonage samt Innenpolsterung sichergestellt. Beschädigte oder nicht ordnungsgemäß verpackte Ware kann von uns zurückgewiesen oder zu Lasten des Kunden zurückgesendet werden. Die Rücklieferung der reparierten Ware erfolgt stets in der Verpackung der Wareneinsendung. Sofern nicht schriftlich vom Kunden angezeigt, ist die Firma MH-Solution berechtigt, nach eigenem Ermessen eine unzureichende Verpackung auszutauschen und die entstehenden Kosten im jeweiligen Auftrag dem Kunden zu belasten.
  2. Im Falle eines betriebseigenen Fahrdienstes ist die Firma MH-Solution für den sicheren Transport der Ware verantwortlich.
  3. Jedem Gerät ist ein schriftlicher Lieferschein mit Liefer-/Rechnungsanschrift und einer detaillierten Fehlerbeschreibung beizufügen. Für den Anschluss und die Überprüfung notwendiges Spezialzubehör muss der Warensendung beigefügt werden.
  4. Im Falle eines der Ware beinhaltenden Datenträgers ist der Kunde für dessen Datensicherung und die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verantwortlich. Die MH-Solution haftet weder für Datenverlust noch für daraus entstehende Schadenersatzansprüche.

4. Leistungsumfang, Leistungsbeschreibung

  1. Alle vom Auftraggeber eingehenden Geräte werden von der MH-Solution ohne Anspruch auf Herstellergarantie behandelt und entsprechend der gültigen Reparaturbedingungen zu Lasten des Auftraggebers instandgesetzt. Die MH-Solution ist berechtigt, nach schriftlicher Anmeldung des Auftrag-gebers über bestehende Herstellergarantieleistungen eines Gerätes entsprechend der Garantiebestimmungen des Garantiegebers zu handeln und anfallende Bearbeitungsgebühren dem Auftraggeber zu berechnen.
  2. Die in der Preisliste der MH-Solution aufgeführten Reparaturpauschalen beinhalten die Lohnkosten und Materialkosten für eine wirtschaftlich durchführbare Reparatur sowie die Funktionskontrolle, Reinigung und Gewährleistung. Wartungs- Serviceleistungen werden gemäß der gültigen Preisliste zu den dort genannten Konditionen angeboten.
  3. Ein Kostenvoranschlag wird nur dann erstellt, wenn:
    1. Die zur Reparatur benötigten Ersatzteile nicht durch den Leistungsumfang der Pauschalpreisliste abgedeckt wird.
    2. Ersatzteile nicht mehr zu beschaffen sind.
    3. Beschädigungen durch Reparaturversuche Dritter oder unsachgemäßer Handhabung feststellbar sind.

    Die Erstellung eines Kostenvoranschlages, sowie die daraus vom Auftraggeber resultierende weitere Vorgehensweise ist kostenpflichtig und der gültigen Preisliste zu entnehmen.

  4. Unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit aller zur Instandsetzung benötigter Ersatzteile beträgt die Reparatur Durchlaufzeit fünf bis sieben Arbeitstage.
  5. Bei Feststellung eines sicherheitsrelevanten Mangels am Reparaturprodukt während der Fehlerdiagnose durch die MH-Solution hat dessen Instandsetzung Vorrang gegenüber der Fehlerbeschreibung des Auftraggebers.
  6. Die ausgetauschten Bauteile oder Baugruppen gehen in unser Eigentum über. Die Garantiebestimmungen im Falle einer Herstellergarantieabwicklung haben Vorrang.

5. Lieferungen, Transport, Leistungsstörung

  1. Die Lieferung erfolgt direkt unter Berücksichtigung einer von uns gewählten Versandart an die vom Auftraggeber angegebene Lieferanschrift zu dessen Lasten.
  2. Die Transportkosten sind der gültigen Preisliste zu entnehmen. Bei Abholung der Ware durch den Auftraggeber hat diese binnen 10 Arbeitstagen zu erfolgen.
    Die Transportversicherung für die von MH-Solution beförderten Güter beträgt € 2.000,00 pro Stück. Ein höherer Versicherungswert ist im Bedarfsfall schriftlich vom Kunden anzuzeigen unter Berücksichtigung der dadurch steigenden Transportkosten. Gegenstände die von Transportdienstleistern (z.B. DHL, UPS oder Andere) befördert werden, sind entsprechend deren Bestimmungen versichert.
  3. Die Auswahl einer geeigneten und transportsicheren Verpackung obliegt nach Punkt 3.1 der MH-Solution.
  4. Eine Leistungsstörung in Form eines Transportschadens oder einer fehlerhaften Lieferung ist der MH-Solution und/oder dem Transportdienstleister umgehend schriftlich, spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen, zu melden.

6. Gewährleistung und Reklamationen

  1. Die MH-Solution gewährleistet für eine kostenpflichtige und einwandfrei durchgeführte Reparatur einer behobenen Fehlfunktion sechs Monate lang ab Rechnungsstellung. Sofern wirtschaftlich vertretbar behalten wir uns das Recht auf unentgeltliche Nachbesserung vor.
  2. Reklamationsansprüche sind unverzüglich nach Auftreten schriftlich der MH-Solution, im Falle eines Transportschadens dem Transportdienstleister, zu melden. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Der Kunde hat uns das defekte Gerät oder Teil zusammen mit einer aussagekräftigen Fehlerbeschreibung und einer Kopie unseres Lieferscheins zur Nachbesserung einzusenden.
  3. Begrenzt auf das reklamierte Gerät oder Teil kann der Auftraggeber nach endgültig erfolgloser Nachbesserung oder unzumutbarer Verzögerung sein gesetzliches Recht auf Herabsetzung des Rechnungsbetrages oder Wandlung des Vertrages geltend machen.
  4. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Gebrauchsgüter, Anschlussleitungen, Anschlussstecker, Verbrauchs- und Verschleißteile, Mängel aufgrund natürlicher Abnutzung oder äußerer Einwirkung.
  5. Ein Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn der Auftraggeber ohne schriftliche Genehmigung der MH-Solution selbst oder durch Dritte einen Instandsetzungsversuch unternimmt, ein Gerät oder Teil entsiegelt wird, oder nachweisbar eine anderweitige Einwirkung zu der Störung führte.
  6. Eine Reklamationseinsendung ohne eindeutige Fehlerbeschreibung, ohne einen feststellbaren Fehler, oder wenn der Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen ist, kann nicht als gerechtfertigter Gewährleistungsanspruch anerkannt werden.
  7. Liegt kein gerechtfertigter Gewährleistungsanspruch vor, wird das Gerät als unrepariert betrachtet und unter Berechnung eines angemessenen Arbeitsaufwandes unfrei an den Auftraggeber zurückgesendet.
  8. Im Falle der Durchführung einer Leistung aus Hersteller Gewährleistungsansprüchen gelten ausschließlich die Bedingungen des Garantiegebers.

7. Haftung und Haftungsausschluss

  1. Die MH-Solution haftet gegenüber dem Auftraggeber für sämtliche sich ergebenen Schäden bezogen auf den Auftragsgegenstand nur, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen, gleich ob aus unerlaubter Handlung oder Vertragsverletzung, eine grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt.
  2. Die MH-Solution ist nur dann zum Schadensersatz oder zur Schadensbeseitigung verpflichtet, wenn der festgestellte Schaden unmittelbar innerhalb einer Woche des Auftretens schriftlich angezeigt wurde. Hierbei gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
  3. Die MH-Solution haftet nicht für Liebhaberwerte oder ähnliches, für Datenverlust, oder für Schäden, die aus einem Datenverlust resultieren. Ein Haftungsanspruch entfällt, wenn ohne schriftliche Genehmigung der MH-Solution der Kunde oder durch Dritte eine Schadenbeseitigung erfolgt.

8. Eigentumsvorbehalt

  1. Die MH-Solution behält sich das Eigentum an gelieferten Teilen und Geräten bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist die MH-Solution auch ohne Fristsetzung zur Rücknahme des Eigentums berechtigt. Der Kunde ist in diesem Fall zur unmittelbaren Herausgabe unseres Eigentums verpflichtet.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die von uns gelieferten Teile, als auch die zur Verfügung gestellten (Leih-)Geräte bis zur vollständigen Bezahlung oder bis zum schriftlichen Eigentumsübergang ordnungsgemäß zu behandeln und uns bei möglichen Eingriffen Dritter, wie zum Beispiel Pfändung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, umgehend zu informieren.

9. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle in unserer Preisliste, Angeboten, Rechnungen und Kostenvoranschläge ausgewiesene Preise, verstehen sich rein netto in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Zusätzlich können weitere Abgaben für gesetzliche oder logistische Zusatzleistungen, wie z.B. Zollabgaben, Nachnahmegebühren, Transportversicherungen berechnet werden.
  3. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Skonto oder sonstiger Abzüge zu begleichen. Dem Auftraggeber steht das Recht auf Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die MH-Solution schriftlich anerkannt wurden.
  4. Die MH-Solution behält sich das Recht vor, soweit nicht anders vereinbart, die Rechnungen per Vorkasse oder Nachnahme zu stellen.
  5. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes des zu leistenden Rechnungsbetrages zu erheben.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Leistungsort für unsere Reparaturen, Instandsetzungen und Service-Dienstleistungen ist der Sitz in Gelsenkirchen.
  2. Der Gerichtsstand ist Gelsenkirchen, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.
  3. Es gilt das Recht der BRD unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

Stand: 10/2009

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